Völlig falsch.Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe.Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem ( über die Pacht ) in die Kassender Komunen.
An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.